KI INDIKATIONEN:
- Betreuung von Betroffenen nach plötzlichen Todesfällen (kein Tötungsdelikt)
- Betreuung von Betroffenen während/nach notärztlicher Versorgung lebensgefährlich Erkrankter/Verletzter.
- Begleitung von Exekutivbeamten bei der Überbringung von Todesnachrichten
- Betreuung von Betroffenen (inkl. Unfallverursachern) nach schweren Unfällen (Verkehrs-Arbeits-Sport- und Freizeitunfall)
- Betreuung von Betroffenen nach vollzogenem Suizid/Suizidversuch und Vermittlung der Nachbetreuung durch OÖ KH, nach Zustimmung der Betroffenen
- Betreuung von Personen nach schwerem Unfall oder Tod eines Kindes (auch SIDS)
- Betreuung der Angehörigen vermisster Personen (bis zu 3 Stunden). In der Folge: Übergabe an OÖ KH
- Betreuung von Triebfahrzeugführern der ÖBB nach traumatischen Ereignissen in Zusammenarbeit mit den ÖBB/ im Auftrag der Kooperation mit den ÖBB. Dies gilt auch für Westbahn sowie Österr. Bundesforste
- Betreuung von Personen nach Verlust der Lebensgrundlage (z.B. Wohnungsbrand, Hochwasser)
- Betreuung von Betroffenen bei Großschadensereignissen/Katastrophen in Kooperation mit OÖ KH
- Betreuung von Opfern und Betroffenen nach Überfällen am Arbeitsplatz (Banken, Tankstellen..) in Zusammenarbeit mit Polizei, +Kooperation mit OÖ KH
- Betreuung im Auftrag der Kooperation mit der Metro, McDonalds, DM
KONTRAINDIKATIONEN:
Zuständig – OÖ Krisenhilfe, 0732 2177 (24h erreichbar)
- Personen, die eine Suizidhandlung androhen oder im Begriff stehen eine solche durchzuführen
- Personen, die unter Einwirkung von Suchtmitteln stehen
- Betroffene von Gewaltdelikten (jedoch: zeitlich begrenzte Überleitung bis OÖ Krisenhilfe vor Ort)
- Psychiatrische Patienten
- Krankenhausinterne Betreuung (nur Begleitung v. Betroffenen ins KH, danach Übergabe an KH Seelsorger oder klin. Psychologen)
gemailt von Karin Dellinger am 13.6.17